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BGH, 20.07.1977 - 2 StR 238/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit - Erfordernis der Unterbringung zum Schutz der Allgemeinheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 20.07.1977 - 2 StR 238/77
Das aber ist die Mindestvoraussetzung für eine Unterbringungsanordnung (vgl. BGHSt 18, 167; 21, 27;… BGH GA 1965, 250). - BGH, 28.10.1976 - 2 StR 242/76
Bedeutung einer Drogenabhängigkeit für die Verminderung der Schuldfähigkeit
Auszug aus BGH, 20.07.1977 - 2 StR 238/77
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76 - dargelegt hat, begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht die Aufhebung oder erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit. - BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62
Unterbringung eines vermindert Zurechnungsfähigen in einer Heil- und …
- BGH, 25.02.1981 - 3 StR 13/81
Zulässigkeit der Verneinung einer günstigen Sozialprognose nach …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine bloße Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch nicht die Anwendung der §§ 20 und 21 StGB rechtfertigt (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 20. Juli 1977 - 2 StR 238/77; Urteil vom 1. September 1977 - 4 StR 396/77).